Krankenversicherung gehalt über beitragsbemessungsgrenze



Überschreitet das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze. 1 › Wissen & Service › Steuer ABC. 2 Ein Arbeitnehmer, der über ein Einkommen von Euro brutto verfügt, müsste ohne Beitragsbemessungsgrenze einen Krankenversicherungsbeitrag von rund 3 In diesem Jahr liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei einem Jahresbruttoverdienst von Euro. Auf den Monat. 4 Das ist die Bei­trags­be­messungs­grenze. Im Jahr liegt diese Grenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung bei Euro in den alten Bundesländern und Euro (Ost) im Monat; für die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung liegt sie bei ,50 Euro. 5 VPG. Die Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) ist eine Obergrenze für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge. Sie liegt auf Euro pro Jahr. Dadurch wird eine Grenze bestimmt, bis zu welchem Betrag sich der Krankenkassenbeitrag am Einkommen der gesetzlich Versicherten orientiert. 6 Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Der Grenzwert liegt bundesweit bei ,50 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, zahlt dennoch nur den Beitrag, der sich aus dieser Obergrenze ergibt. 7 beitragsbemessungsgrenze arbeitslosenversicherung Die anteilige Bei­trags­be­messungs­grenze in der Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung beläuft sich bis August auf Euro ( Euro / 12 Monate x 8 Monate). Achim verfügt bis dahin über laufende Einnahmen von Euro. 8 Beitragsbemessungsgrenze in der GKV: Euro pro Jahr (,50 Euro pro Monat) Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung Euro pro Monat: Euro pro Monat. 9 Der Grenzwert liegt bundesweit bei ,50 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, zahlt dennoch nur den Beitrag, der sich aus dieser Obergrenze ergibt. Das bedeutet zum Beispiel mit Blick auf die Krankenversicherung: Egal ob Sie ,50 oder ,00 Euro pro Monat verdienen, Ihr Beitrag zur Krankenversicherung ist derselbe. krankenversicherung beitragsbemessungsgrenze 10 beitragsbemessungsgrenze beispiel Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei Euro im Jahr bzw. ,50 . 12